Hausratversicherung
Wenn es brennt oder Sie in Ihrem Haus einen Wasserschaden haben, dann brauchen Sie neben der Wohngebäudeversicherung auch unbedingt eine Hausratversicherung, die beschädigte oder gestohlene Sachen „in gleicher Art und Güte“ ersetzt. Zur Einrichtung gehören auch Teppiche, elektrische Geräte, Gartengeräte, Haustiere und Bargeld bis 1000 Euro. Der Versicherer erstattet im Allgemeinen den Wiederbeschaffungswert des zerstörten oder entwendeten Hausrats.
Wenn also bei einem Totalschaden die Neueinrichtung Ihrer Immobilie finanziell Schwierigkeiten bereiten würde, sollten Sie unbedingt eine Hausratversicherung abschließen. Und zwar in ausreichender Höhe: Stellt sich im Schadensfall eine Unterversicherung heraus, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen und nur einen Teil des Schadens ersetzen.